1. Geltungsbereich
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unserer Appartements/Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebes.
b) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Appartements/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betriebes.
c) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung
a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande.
b) Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
c) Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
d) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
e) Die Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfristen gelten zugunsten des Beherbergungsbetriebes auch bei Vetragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen, Kurtaxe
a) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Appartements/Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu bezahlen. Dies gilt auch für Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Behrbergungsbetriebes an Dritte.
c) Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistungen des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb zustimmt.
d) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Beherbergungsbetrieb den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch 15% anheben.
e) Für die Zahlung der Mietpreise gelten folgende Regelungen. 7 Tage nach bestätigter Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises fällig und auf das Konto der Burg Freienstein zu überweisen. Der Restmietpreis ist 4 Wochen vor Mietbeginn fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb 4 Wochen vor Mietbeginn ist die Restzahlung 2 Wochen vor Mietbeginn fällig. Bei Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen. Bei Buchung innerhalb von 5 Tagen vor Mietbeginn ist der Betrag vor Ort vor Übergabe des Appartements in bar zu bezahlen.
f) Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten. Diese ist vor übergabe des Appartements an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen. Die Kurtaxe wird direkt an die Stadt Rostock weitergeleitet.
4. Rücktritt des Kunden, Stornogebühren
a) Bei Rücktritt/Stornierung/Kündigung des Kunden von dem mit Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrage bedarf der Schriftform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Beherbergungsbetriebes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
b) Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dadurch Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht schriftlich ausübt.
c) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Appartements/Ferienwohnungen hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
d) Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, den ihr entstehenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu bezahlen.
e) Die Höhe der Stornierungskosten ist wie folgt gestaffelt:
- ab Buchungsbeginn bis 8 Wochen vor dem Buchungstermin - 20% des Übernachtungspreises
- ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Buchungstermin 40% des Übernachtungspreises
- ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Buchungstermin 70% des Übernachtungspreises
- ab 2 Wochen vor dem Buchungstermin 90% des Übernachtungspreises
- ab 2 Tage vor oder Nichtantritt der Reise ohne schriftliche Stornierung 100% des Übernachtungspreises
5. Rücktrittrecht des Behrbergungsbetriebes
a) Sofern ein Rücktrittrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
b) Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: - höhere Gewalt oder andere nicht vom Beherbergungsbetrieb zu verantwortenden Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes, gebucht wurden - Der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Beherbergungsbetriebes den reibungslosen Geschäftbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.
c) Bei Gruppenreisen ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt eine Kaution zu erheben.
6. Bereitstellung Appartements/ Ferienwohnungen, Parkplatz, -übergabe u. - rücknahme
a) Gebuchte Appartements/ Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des Vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
b) Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements/ Ferienwohnungen bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zu übergeben.
7. Haftung des Beherbergungsbetriebes
a) Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beherbergungsbetriebes zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Beherbergungsbetriebes auftreten, wird der Betrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten
b) Für Nachrichten, Post und Warensendungen haftet der Beherbergungsbetrieb nicht. Zudem übernehmen wir keine Zustellung, Aufbewahrung und Nachsendungen; Schadensersatzansprüche sind hierbei ausgeschlossen.
c) Für eingebrachte Sachen vom Kunden u.a. Wertgegenstände, Bargeld haftet der Beherbergungsbetrieb nicht.
8. Hausordnung
Jeder Besucher der Appartements/ Ferienwohnungen hat sich an die aushängende Hausordnung zu halten. Der Vermieter kann sich jederzeit aus wichtigem Grund selbstständig Zutritt zur Wohnung verschaffen. Das Eigentum des Gastes ist hierbei außer Acht zu lassen.
9. Schlussbestimmungen
a) Es gilt deutsches Recht.
b) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, berührt das nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die nichtigen oder geltendes Recht verstoßende Bedingungen treten statt dessen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch bei Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.